AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Der Auftragnehmer erbringt für den Kunden verschiedene Agenturleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus individuellen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Dritte zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen heranzuziehen. Dies schließt die Beauftragung von Subunternehmern ein, die ihrerseits weitere Subunternehmer beauftragen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall alleiniger Vertragspartner des Kunden und übernimmt keine Haftung für das Verhalten oder die Leistungen von Subunternehmern. Ein Widerspruch des Kunden gegen den Einsatz von Subunternehmern ist nur möglich, wenn dieser schriftlich begründet und nachweislich auf berechtigten Interessen beruht.
- Sollten neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente Bestandteil der Vereinbarung sein, haben im Widerspruchsfalle die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente nur dann Vorrang, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Schweigen oder die vorbehaltlose Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer gelten in keinem Fall als Zustimmung.
- Sofern der Kunde dem Auftragnehmer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Erfüllung der beauftragten Leistungen zur Verfügung stellt, hat er sicherzustellen, dass diese Inhalte nicht gegen Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrechte) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Der Auftragnehmer ist rechtlich nicht befugt, Rechtsberatungsleistungen zu erbringen und wird insbesondere keine Überprüfung der zur Verfügung gestellten Inhalte auf Rechtskonformität vornehmen.
- Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, das Geschäftsmodell des Kunden oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (z. B. Layouts, Grafiken, Texte) auf ihre Vereinbarkeit mit geltendem Recht zu prüfen. Insbesondere wird der Auftragnehmer keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen durchführen. Sofern der Kunde bestimmte Weisungen bezüglich der zu erstellenden Werke erteilt, trägt er hierfür die alleinige Verantwortung.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Daten und Materialien (z. B. Impressumsdaten, Grafiken, Logos) vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen. Er hat sicherzustellen, dass die erteilten Weisungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, liegt die Beschaffung von Materialien (z. B. Grafiken, Videos) zur Erbringung der Agenturleistungen in der Verantwortung des Kunden. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht keine spezifischen Vorgaben, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach eigenem Ermessen Bildmaterial aus gängigen Quellen (z. B. Stockfoto-Dienstleister) unter Einhaltung urheberrechtlicher Vorgaben zu verwenden oder Platzhalter einzusetzen. Entstehende Kosten trägt der Kunde.
- Sofern für bestimmte Leistungen der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen. Der Vertrag wird vom Auftragnehmer gestellt.
- Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Verzögerungen oder Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die auf eine verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind. Die Regelungen unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
- Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand (z. B. Kosten für Stockfotos oder Zeitaufwand für deren Recherche) gesondert in Rechnung zu stellen.
- Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung oder Erweiterung von Webseiten oder Webkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.
- Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B. Einbindung neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Berücksichtigung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem zwischen den Parteien individuell abgeschlossenen Vertrag. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer eine möglichst detaillierte Anfrage mit einer Beschreibung der gewünschten Inhalte. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Der Auftragnehmer prüft die Kundenanforderungen hinsichtlich Vollständigkeit, technischer Umsetzbarkeit und Konsistenz, jedoch nicht hinsichtlich rechtlicher Konformität oder möglicher Schutzrechtsverletzungen. Erst durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zustande.
- Der Kunde kann während der Projektlaufzeit Änderungswünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Änderungen werden nur dann Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Parteien dies in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigen. Weitergehende Änderungen oder zusätzliche Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
- Nach Fertigstellung der Webseite wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auffordern. Nach Freigabe und vollständigem Zahlungseingang erfolgt die Liveschaltung der Webseite. Der Auftrag gilt damit als abgeschlossen.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten (z. B. Texte, Bilder, Logos, Schriften) sowie den Zugang zu notwendigen Systemen rechtzeitig und in geeigneter Form bereitzustellen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Verspätungen, die auf eine verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind.
- Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Integration von Plugins, Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL/TLS) sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich individualvertraglich vereinbart wurde. Ein Anspruch auf Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, Entwicklungsdokumentationen oder Handbüchern besteht nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung.
- Sofern nicht anders vereinbart, werden die Webseiten für die jeweils aktuelle Version der Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge optimiert. Eine Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
- Nach Abschluss des Projekts kann der Auftragnehmer dem Kunden optionale Wartungs- und Pflegeleistungen für die Webseite anbieten. Es besteht jedoch keine Verpflichtung des Auftragnehmers, diese Leistungen anzubieten oder durchzuführen. Werden keine Wartungs- und Pflegeleistungen vereinbart, obliegt die technische Instandhaltung und Aktualisierung der Webseite allein dem Kunden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Sicherheitslücken oder Schäden, die durch die Nutzung veralteter Software von Dritten entstehen.
- Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge“). Der Auftragnehmer kann auch die Wartung von Drittwebseiten übernehmen. Es besteht jedoch weder eine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Erbringung dieser Leistungen noch eine Pflicht des Kunden, diese in Anspruch zu nehmen. Entsprechende Vereinbarungen bedürfen stets einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
- Gegenstand der Wartungsverträge ist ausschließlich die Behebung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Anpassung der Webseite an gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie beispielsweise regelmäßige Wartungen, Updates oder Anpassungen an neue rechtliche Vorgaben, sind nur geschuldet, sofern sie ausdrücklich individualvertraglich vereinbart wurden.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsstörungen, Sicherheitslücken oder Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden, Dritteingriffe oder externe Software-Updates entstehen. Ebenso übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Störungen, die auf technische Änderungen von Hosting-Anbietern, Software-Drittanbietern oder andere externe Faktoren zurückzuführen sind. Die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
- Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen umfasst die Wartung ausschließlich technische Maßnahmen und keine inhaltlichen Anpassungen der Webseite. Insbesondere schuldet der Auftragnehmer nicht die Aktualisierung von rechtlich relevanten Inhalten, wie Impressum oder Datenschutzerklärung. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die regelmäßige Überprüfung rechtlicher Anforderungen.
- Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist die Entwicklung von Printprodukten nach den gestalterischen Vorgaben des Kunden (z. B. Gestaltung von Bannern, Plakaten, Schildern, Flyern, Roll-Ups, KFZ- oder Schaufensterbeklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer zunächst eine Anfrage mit einer möglichst detaillierten Beschreibung der gewünschten Leistungen. Diese Anfrage gilt als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftragnehmer. Nach Prüfung der Kundenwünsche auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich Rechte Dritter), Eindeutigkeit und Realisierbarkeit erstellt der Auftragnehmer ein Angebot. Erst mit der Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zustande.
- Nach Vertragsabschluss können die Anforderungen des Kunden in einem weiteren Briefing präzisiert werden. Kundenwünsche sind nur insoweit möglich, wie sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Falls erforderlich, kann ein Rebriefing vor der endgültigen Umsetzung erfolgen. Änderungen werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn beide Vertragsparteien diesen in Textform (z. B. per E-Mail) zustimmen. Darüberhinausgehende Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
- Sofern nicht anders vereinbart, steht dem Kunden eine Korrekturschleife zu. Nach Durchführung der vereinbarten Korrekturen sind Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung ausgeschlossen. Weitere Änderungen sind gegen gesonderte Vergütung möglich.
- Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer vor Auftragsbeginn sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken) vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen. Verzögerungen durch verspätete Mitwirkung des Kunden fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. In einem solchen Fall kann der Auftragnehmer den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung stellen.
- Sofern vertraglich nicht anders vereinbart und sich aus dem Vertragszweck nichts anderes ergibt, schuldet der Auftragnehmer lediglich die Übergabe einer gängigen Druckdatei (z. B. PDF, JPG, PNG). Ein Anspruch auf Herausgabe bearbeitbarer Dateien (z. B. offene Grafikdateien) besteht nicht.
- Der Auftragnehmer bietet dem Kunden die Abwicklung von Aufträgen zur Erstellung von Printprodukten (z. B. Flyer, Broschüren, Plakate, Kataloge) an. Dabei übernimmt der Auftragnehmer vereinbarte Leistungen, einschließlich der Kommunikation mit dem Druckdienstleister. Je nach Vereinbarung erfolgt die Abwicklung als Direktgeschäft oder als Vermittlungsgeschäft.
- Direktgeschäft: In diesem Fall druckt der Auftragnehmer die Printprodukte selbst oder beauftragt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einen Druckdienstleister. Der Auftragnehmer bleibt alleiniger Vertragspartner des Kunden. Zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister entsteht keine Vertragsbeziehung. Die Rechnungstellung erfolgt durch den Auftragnehmer, und der Kunde nimmt die Printprodukte direkt vom Auftragnehmer ab.
- Vermittlungsgeschäft: Hierbei schließt der Auftragnehmer den Vertrag für die Erstellung der Printprodukte im Namen und auf Rechnung des Kunden mit einem Druckdienstleister ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. Die Vertragsbeziehung besteht ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Ausführung der Druckleistungen. Der Kunde bezahlt direkt an den Druckdienstleister und nimmt die Printprodukte dort ab. Es obliegt dem Kunden, die gelieferten Produkte auf Mängelfreiheit zu prüfen. Im Streitfall stellt der Auftragnehmer dem Kunden – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Eine weitergehende Unterstützung bei der Durchsetzung von Gewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Druckdaten vor Übermittlung an den Druckdienstleister sorgfältig auf inhaltliche und technische Richtigkeit zu prüfen. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, überprüft der Auftragnehmer die Druckdaten nicht. Der Druckauftrag wird erst nach finaler Druckfreigabe durch den Kunden ausgeführt.
- Falls ein bestimmtes Dateiformat für die Druckdaten erforderlich ist (z. B. PDF, InDesign), hat der Kunde die Daten in diesem Format bereitzustellen.
- Der Auftragnehmer erstellt für den Kunden u. a. Texte (z. B. Pressemeldungen, Beiträge für Webseiten, Werbetexte etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt.
- Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird der Auftragnehmer diese dem Kunden zur Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleife zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
- Sofern der Auftragnehmer mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Texte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ferner ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden sollen. Sofern der Kunde die Texte selbst veröffentlicht oder veröffentlichen soll, hat er die Texte vorab abzunehmen. Sofern der Kunde die Texte vor Abnahme veröffentlicht, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.
- Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“.
- Der Auftragnehmer übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung von Grafiken und/oder Logos (im Folgenden „Designs“).
- Der Kunde stellt zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der gewünschten Designs. Diese Anfrage gilt als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer prüft die Kundenwünsche auf Vollständigkeit, Eignung (ausgenommen rechtliche Eignung, insbesondere in Bezug auf Drittrechte), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit. Auf dieser Basis erstellt er ein Angebot. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme dieses Angebots durch den Kunden zustande.
- Der Kunde muss dem Auftragnehmer alle für die Umsetzung erforderlichen Daten (z. B. Farbdefinitionen) vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Auftragnehmer den dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung stellen.
- Soweit nichts anderes vereinbart, hat der Kunde je Design Anspruch auf eine Korrekturschleife. Nach Durchführung der Korrekturschleife sind weitere Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere in Bezug auf die künstlerische Gestaltung) ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus Änderungen, kann der Auftragnehmer diese gegen eine gesonderte Vergütung vornehmen.
- Nach Fertigstellung des Designs wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auffordern. Die finalen Designs werden dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zur Verfügung gestellt.
- Der Auftragnehmer räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein:
- Für Logos wird vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt. Einzelne grafische Elemente des Logos dürfen jedoch für andere Werke verwendet werden, sofern keine Verwechslungsgefahr besteht.
- Für alle übrigen Designs wird – sofern nicht anders vereinbart – ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.
- Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung mit dem Auftragnehmer.
- Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers weder genutzt, vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
- Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.
- Der Auftragnehmer bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich der SEA-Kampagnen (Search Engine Advertising) an. Dabei schuldet der Auftragnehmer ausschließlich:
- die Unterbreitung von Vorschlägen für werbewirksame Keywords,
- nach Freigabe durch den Kunden die Durchführung der Kampagne (Schaltung von Werbeanzeigen).
- Es handelt sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. bestimmte Verkaufszahlen) wird nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
- Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der vorgeschlagenen Keywords zu prüfen. Die rechtliche Prüfung, insbesondere hinsichtlich Markenrechten Dritter, sowie die endgültige Freigabe der Keywords obliegen dem Kunden.
- Das vereinbarte Honorar umfasst nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen. Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Kunde diese Kosten.
- Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden bei der Schaltung von Werbeanzeigen in Social-Media-Portalen, Suchmaschinen und sonstigen Medien („Anzeigen“).
- Die Leistung des Auftragnehmers umfasst:
- Beratung zur optimalen Gestaltung der Anzeigen für maximale Sichtbarkeit (ohne Garantie bestimmter Ergebnisse wie Verkaufszahlen oder Leads),
- Unterstützung bei der Konzeptionierung von Texten und Bildern für die Anzeigen.
- Die finale Auswahl und Freigabe der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressum etc.) liegt ausschließlich beim Kunden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Prüfung auf inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit.
- Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, den Kunden rechtlich zu beraten. Falls er jedoch Verstöße gegen geltendes Recht feststellt, kann er das Erstellen oder Hochladen entsprechender Anzeigen verweigern.
- Der Kunde muss alle Inhalte abnehmen. Der Auftragnehmer ist lediglich für das technische Hochladen in die jeweiligen Werbekanäle verantwortlich.
- Das vereinbarte Honorar umfasst nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Anzeigen. Diese sind – sofern nicht anders vereinbart – vom Kunden zu tragen.
- Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist ausschließlich der Kunde. Der Auftragnehmer agiert lediglich als Auftragsverarbeiter.
Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers wird individuell zwischen den Parteien vereinbart und richtet sich in der Regel nach dem Angebot des Auftragnehmers.
5.2. AbnahmeWurde eine Werkleistung vereinbart, fordert der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auf. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf eine Woche ab Abnahmeaufforderung festgelegt, es sei denn, aufgrund besonderer Umstände ist eine abweichende Frist erforderlich. In diesem Fall wird der Auftragnehmer den Kunden gesondert darüber informieren. Sollte sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußern oder die Abnahme nicht aufgrund eines Mangels verweigern, gilt das Werk als abgenommen. Programmierte Webseiten werden erst nach der Freigabe/Abnahme live geschaltet.
5.3. MängelgewährleistungEin unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Auftragnehmer. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr. Diese Verjährungsverkürzung gilt jedoch nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Auftragnehmer resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
5.4. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht- Der Auftragnehmer räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung des Auftrags ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den entsprechenden Arbeitsergebnissen ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
- Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Auftragnehmer ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln sowie bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
- Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der vom Auftragnehmer erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
- Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
- Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
- Die zwischen dem Auftragnehmer und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.